Wird ein Haus mit einer Ölheizung beheizt, ist für die Aufbewahrung des
notwendigen Heizöls ein Öltank erforderlich, der je nach Platzbedarf und
Wunsch des Hauseigentümers im Garten, unterirdisch oder aber im Keller des
Hauses aufgestellt werden kann. Alle in Deutschland vertriebenen Öltanks
weisen hohe Sicherheitsstandards auf, die ein Auslaufen von Öl verhindern.
Allerdings kann nie gänzlich ausgeschlossen werden, dass Öl aufgrund defekter
Leitungen oder Rissen im Öltank austritt und dabei einen nicht unerheblichen
Schaden verursacht. Diese Schäden, etwa die Kontaminierung von Erdreich
und Grundwasser, können über eine Öltankversicherung (Gewässerschadenhaftpflicht)
abgedeckt werden.
Die Öltankversicherung kann sowohl von Hauseigentümern wie auch von Mietern
abgeschlossen werden und trägt im Versicherungsfall die Kosten des Erdaushubs,
des Abtransports sowie der Entsorgung. Auch die Schäden am Haus, die durch
das Öl verursacht wurden, werden beglichen. Damit die Öltankversicherung
im Ernstfall auch leistet, müssen verschiedene Voraussetzungen seitens des
Besitzers der Ölheizung eingehalten werden. Hierzu gehört das Einhalten
regelmäßiger Wartungsintervalle sowie das Melden von Veränderungen, zum
Beispiel den Austausch eines Öltanks, selbst wenn dieser ein neueres Modell
ist. Schließlich müssen Modellnummer und Anzahl der im Haus vorhandenen
Öltanks explizit in den Versicherungsvertrag aufgenommen und Änderungen
daher umgehend mitgeteilt werden.
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für Öltankversicherungen (Gewässerschadenhaftpflicht).